Phasen der Kreditvergabe und Folgekredite
Die maximalen Kredithöhen ergeben sich aus den Phasen/ Qualifizierungsstufen der Kreditvergabe. Folgekredite können gewährt werden, wenn der ursprüngliche Kredit erfolgreich zurückgezahlt wurde. Es gelten folgende Höchstgrenzen pro Qualifizierungsstufe:
1. Stufe: bis EUR 10.000
2. Stufe: bis EUR 15.000
3. Stufe: bis EUR 20.000
Dies bedeutet jedoch nicht, dass beispielsweise in der ersten Qualifizierungsstufe der volle Betrag ausgeschöpft werden muss, um die zweite Qualifizierungsstufe zu erreichen. So ist es beispielsweise möglich, einen Erstkredit von EUR 6.000, einen Zweitkredit von EUR 14.000 (oder auch EUR 8.000) und einen Drittkredit von EUR 20.000 zu erhalten.
Folgekredite auch kurzfristig realisierbar
Zwischen erfolgreicher Rückzahlung eines Mikrokredits und Auszahlung eines Folgekredits sollte ein Zeitraum von einem halben Jahr nicht unterschritten werden. Allerdings kann in begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise im Rahmen von Warenvorfinanzierungen oder bei Saisongeschäften, dieser Zeitraum verkürzt werden. Wenn Sie einen Folgekredit benötigen, sprechen Sie uns an. Wir klären kurzfristig mit den Projektpartnern, ob eine Ausnahmeregelung möglich ist.
Parallelkredite im Rahmen der Qualifizierungsstufen
Parallelkredite sind möglich, solange nicht die Höchstgrenzen innerhalb der einzelnen Qualifizierungsstufen überschritten werden. Beispielsweise ist es möglich, in der ersten Qualifizierungsstufe einen Kredit in Höhe von EUR 3.000 zu erhalten und einige Monate später einen weiteren Kredit in Höhe von EUR 6.000 zu beantragen, ohne dass die vollständige Rückzahlung des Erstkredits erfolgt ist.









